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    Bundeskartellamt sanktioniert vertikale Preisbindung bei LEGO

    12. Januar 2016

    Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro gegen die LEGO GmbH wegen vertikaler Preisbindung beim Vertrieb von sog. „Highlightartikeln“ verhängt, teilte das Amt in einer Pressemitteilung vom 12. Januar 2016 mit. Betroffen waren Händler in der Region Nord- und Ostdeutschland in den Jahren 2012 und 2013, die von Vertriebsmitarbeitern der LEGO GmbH zur Anhebung der Endverkaufspreise gegenüber den Kunden gedrängt wurden.

    Die betroffenen Artikel sowie gezielt ausgewählte Händler wurden in regelmäßig aktualisierten Listen festgehalten. Zum Teil wurden den Händlern bei Unterschreitung der in den Listen festgeschriebenen Endverkaufspreise die Verknappung von Liefermengen bis hin zur Nicht-Belieferung angedroht. Teils wurde auch die Höhe des Preisnachlasses auf den Händlereinkaufspreis bei der LEGO GmbH mit der Einhaltung der Listenendverkaufspreise verknüpft.

    Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „LEGO hat nach Einleitung des Verfahrens umfangreiche interne Ermittlungen durchgeführt und von Anfang an selbst maßgeblich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Es wurden auch entsprechende organisatorische und personelle Konsequenzen gezogen. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde diese Kooperation und die einvernehmliche Verfahrensbeendigung, ein sog. Settlement, umfassend berücksichtigt.“

    Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

    Auch Lego selbst veröffentlichte am gleichen Tag eine Pressemitteilung zu diesem Thema, in dem das Unternehmen bereits ankündigte, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes einzulegen. Hier die Pressemitteilung der Lego GmbH:

    Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen die LEGO GmbH

    Das Bundeskartellamt hat gegen die LEGO GmbH wegen Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro verhängt.

    Das Unternehmen akzeptiert die Entscheidung des Bundeskartellamtes und wird keine Rechtsmittel dagegen einlegen. Die LEGO Gruppe hat während des gesamten Verfahrens umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert.

    Die Entscheidung des Bundeskartellamtes beruht wesentlich auf Informationen, die im Rahmen einer von der LEGO Gruppe durchgeführten internen Untersuchung ermittelt wurden. Unmittelbar nachdem die LEGO Gruppe im Februar 2014 vom Bundeskartellamt über bestehende Verdachtsmomente in Kenntnis gesetzt wurde, hat die LEGO Gruppe zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes auf freiwilliger Basis eine umfassende interne Untersuchung veranlasst.

    Die von einer externen Anwaltssozietät durchgeführte Untersuchung führte zur Aufdeckung des folgenden Fehlverhaltens:

    Im November 2014 leitete die LEGO Gruppe die Ergebnisse der internen Untersuchung an das Bundeskartellamt weiter. Des Weiteren wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

    John Goodwin, Chief Financial Officer der LEGO Gruppe, stellt dazu fest:
    “Obgleich sich das Fehlverhalten lediglich auf eine beschränkte Anzahl von Fällen innerhalb eines begrenzten Zeitraumes in einem bestimmten Teil Deutschlands bezog, möchten wir ausdrücklich klarstellen, dass dieses Verhalten absolut inakzeptabel ist und in keinster Weise repräsentativ dafür, für was die Marke LEGO steht.”

    Er fügt hinzu: “Wir nehmen das festgestellte Fehlverhalten einzelner LEGO Mitarbeiter ebenso wie die Entscheidung des Bundeskartellamtes sehr ernst und haben bereits Maßnahmen ergriffen, um derartiges Verhalten in Zukunft zu verhindern. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die LEGO Gruppe jederzeit die geltenden rechtlichen Vorgaben aller Länder beachtet. Dies ist tief verwurzelt in unseren Werten und unserer Unternehmenskultur, so wie wir auch bei all unseren geschäftlichen Handlungen offen, ehrlich und transparent sind, u